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	Europaweite Vollstreckung ab 10.01.2015 vereinfacht
	Mindestlohnregelungen in Kraft getreten
	Basiszinssatz seit dem 01.01.2015
	Erstes Forum zum KFZ-Schadenmanagement | 
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  | Guten Morgen, liebe Leser, | 
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    | ich
 freue mich, Ihnen heute unseren ersten NEWSLETTER im Jahr 2015 
präsentieren zu können, für das ich Ihnen robuste Gesundheit, große 
Tatkraft und viel Erfolg wünsche. |   |  | 
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    |   | Europaweite Vollstreckung ab 10.01.2015 vereinfacht |  | 
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    |   | Die
 Europäische Union hat am 12.12.2012 die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und 
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 351
 vom 20.12.12, S. 1) verabschiedet. Ab dem 15.01.2015 findet sie in
 27 EU-Mitgliedstaaten sowie mittelbar auch im Verhältnis zu Dänemark 
Anwendung (BGBl. I 2014, 890). Für die Vollstreckung in 
grenzüberschreitenden Fällen bringen die Neuerungen klare Verbesserungen
 für am oder nach dem 10.01.2015 ergangene Vergleiche und Urkunden sowie
 für Urteile in nach dem 09.01.2015 eingeleiteten Verfahren mit sich. |  | 
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    |   | Mindestlohnregelungen in Kraft getreten |  | 
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    | Seit
 dem 01.01.2015 gilt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Nach
 dem Mindestlohngesetz (BGBL. I 2014, S. 1348) müssen Arbeitgeber ihren 
Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde 
zahlen. Durch die Novelle kann es zu erhöhten bzw. erstmalig zu 
pfändbaren Beträgen kommen. |   |  | 
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    |   | Basiszinssatz seit dem  01.01.2015 |  | 
  | Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB beträgt der Basiszinssatz für Verzugszinsen ab dem 01.01.2015 -0,83 %. Der Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB beträgt demzufolge bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 4,37 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,17 %.
 Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“,
 welches am 29.07.2014 in Kraft getreten ist, wurde der in § 288 Abs. 2 
BGB geregelte gesetzliche Verzugszins für Rechtsgeschäfte ohne 
Verbraucherbeteiligung um einen Prozentpunkt auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. In den ADLER-NEWS 3/2014 hatten wir hierüber berichtet. | 
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    |   | Erstes Forum zum KFZ-Schadenmanagement |  | 
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    | Unter
 dem Motto „Reparieren statt Kommunizieren“ hat die Adler Inkasso GmbH 
gemeinsam mit dem Anwaltsbüro Henkel & Leubecher und dem Steuerbüro 
Köller & Partner das erste Forum KFZ-Schadenmanagement am 26.11.214 
veranstaltet. Zielgruppe waren Autohäuser, Speditionen und Firmen mit 
Fuhrpark, die ihre Verkehrsunfälle selbst mit den Versicherern 
abwickeln. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich bei mir. www.kfzschadenmanagement.de |   |  | 
  | v.l.n.r.: Thomas Hillmann, Jörg Thielmann, Markus Henkel,Andreas Fritsch, Michaela Althaus, Michael Abel, Gehard Köller
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